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AGB |
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I. Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in das Vertragsverhältnis wird, so weit diese im Widerspruch zu den Bedingungen der SBS-Bürotechnik stehen, ausdrücklich widerrsprochen. Abweichungen von den vorliegendenGeschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch SBS-Bürotechnik bestätigt werden. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
Unsere Angebote und Preise sind bis zum Vertragsschluss unverbindlich. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Herstellerwerk oder ab Lager Hannover zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die von uns genannten Liefer-/Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Fixierung erfolgt ist. Maßgeblich für die Terminwahrung ist das Datum unserer Auftragsbestätigung und der Zugang des Lieferscheines beim Auftraggeber. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen. Betriebsstörungen sowie Verspätungen bei der Anlieferung von Roh-, Hilf- und Betriebsstoffen - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Die Lieferung/Leistung erfolgt an die aus dem Auftrag ersichtliche Adresse des Vertragspartners und auf dessen Kosten und Gefahr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Verladung und der Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Bestellungen von Büroartikeln und Verbrauchsmaterial unter einem Warengesamtwert von netto 50,00 Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 3,50 Euro.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Vertragspartners berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen gem. §§ 288 und 247 BGB, so weit wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Die Annahme von Wechsel und Schecks erfolgen erfüllungshalber, sie haben erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung Erfüllungswirkung. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner mit Erfüllung seiner Vertrags/-Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät bzw. uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen. (Vgl. BGB § 321)
Das Eigentum aller gelieferten Waren geht bei einem Kaufvertrag erst dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser seine gesamten gegenwärtigen und - bei Teilzahlungen - zukünftigen Verbindlichkeiten gegenüber der SBS-Bürotechnik erfüllt hat. Der Vertragspartner verpflichtet sich beim Kaufvertrag bis zum Eigentumsübergang, ansonsten während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses die übergebenen Geräte der SBS-Bürotechnik gegen branchenüblich versicherbare Verluste oder Schaden, insbesondere gegen Blitzschlag, Feuer, Explosion, Diebstahl, Unterschlagung und Wasserschäden aller Art zu versichern. Dies gilt auch für Miet-, Leih- und Testgeräte. Der Vertragspartner tritt hiermit alle Forderungen und Ansprüche in voller Höhe zur Sicherung der Ansprüche der SBS-Bürotechnik an diese ab, die ihm gegen die Versicherung und Dritte aus der Weiterveräußerung, der Vermietung, der Versicherung oder sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der von SBS-Bürotechnik gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Gegenstände zustehen. Übersteigt der Wert der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist SBS-Bürotechnik auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Vertragspartner wird widerruflich zur Einziehung der Forderungen gegenüber seinen Schuldnern ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der SBS-Bürotechnik gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die Abtretung hinsichtlich der Ansprüche gegen den Schadensversicherer erfolgt als Vollabtretung. Firma SBS-Bürotechnik ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderungen gefährdet ist oder der Vertragspartner oder seine Abnehmer gegen eine der ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Der Vertragspartner hat SBS-Bürotechnik von allen zu erwartenden oder erfolgten Zugriffen Dritter auf deren Eigentum oder auf die an sie abgetretenen Forderungen und Ansprüche - insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahme - sowie von allen an ihrem Eigentum eingetretenen Schaden unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner ist zum Ersatz allen Schadens und der Kosten, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, die SBS-Bürotechnik durch einen Verstoß gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Der Vertragspartner haftet auch für Schäden, die durch seinen Abnehmer an unserem Eigentum entstehen.
Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden) gegen SBS-Bürotechnik gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistungen, Verletzung der Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzungen , unerlaubte Handlungen) - ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, unabhängig ihres gewöhnlichen Aufenthaltes, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden sowie dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe, so weit es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher handelt.
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