AGB 
   
 

AGB

  I. Allgemeines

  1. Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in das Vertragsverhältnis wird, so weit diese im Widerspruch zu den Bedingungen der SBS-Bürotechnik stehen, ausdrücklich widerrsprochen. Abweichungen von den vorliegendenGeschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch SBS-Bürotechnik bestätigt werden. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.

  3. Angebote und Preise
  4. Unsere Angebote und Preise sind bis zum Vertragsschluss unverbindlich. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Herstellerwerk oder ab Lager Hannover zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  5. Lieferung
  6. Die von uns genannten Liefer-/Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Fixierung erfolgt ist. Maßgeblich für die Terminwahrung ist das Datum unserer Auftragsbestätigung und der Zugang des Lieferscheines beim Auftraggeber. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen. Betriebsstörungen sowie Verspätungen bei der Anlieferung von Roh-, Hilf- und Betriebsstoffen - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.

    Die Lieferung/Leistung erfolgt an die aus dem Auftrag ersichtliche Adresse des Vertragspartners und auf dessen Kosten und Gefahr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Verladung und der Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Bestellungen von Büroartikeln und Verbrauchsmaterial unter einem Warengesamtwert von netto 50,00 Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 3,50 Euro.

  7. Zahlungsbedingungen
  8. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Vertragspartners berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen gem. §§ 288 und 247 BGB, so weit wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Die Annahme von Wechsel und Schecks erfolgen erfüllungshalber, sie haben erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung Erfüllungswirkung. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner mit Erfüllung seiner Vertrags/-Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät bzw. uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen. (Vgl. BGB § 321)

  9. Eigentumsvorbehalt/Versicherung/Abtretung
  10. Das Eigentum aller gelieferten Waren geht bei einem Kaufvertrag erst dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser seine gesamten gegenwärtigen und - bei Teilzahlungen - zukünftigen Verbindlichkeiten gegenüber der SBS-Bürotechnik erfüllt hat.

    Der Vertragspartner verpflichtet sich beim Kaufvertrag bis zum Eigentumsübergang, ansonsten während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses die übergebenen Geräte der SBS-Bürotechnik gegen branchenüblich versicherbare Verluste oder Schaden, insbesondere gegen Blitzschlag, Feuer, Explosion, Diebstahl, Unterschlagung und Wasserschäden aller Art zu versichern. Dies gilt auch für Miet-, Leih- und Testgeräte.

    Der Vertragspartner tritt hiermit alle Forderungen und Ansprüche in voller Höhe zur Sicherung der Ansprüche der SBS-Bürotechnik an diese ab, die ihm gegen die Versicherung und Dritte aus der Weiterveräußerung, der Vermietung, der Versicherung oder sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der von SBS-Bürotechnik gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Gegenstände zustehen. Übersteigt der Wert der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist SBS-Bürotechnik auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Vertragspartner wird widerruflich zur Einziehung der Forderungen gegenüber seinen Schuldnern ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der SBS-Bürotechnik gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die Abtretung hinsichtlich der Ansprüche gegen den Schadensversicherer erfolgt als Vollabtretung.

    Firma SBS-Bürotechnik ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderungen gefährdet ist oder der Vertragspartner oder seine Abnehmer gegen eine der ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Der Vertragspartner hat SBS-Bürotechnik von allen zu erwartenden oder erfolgten Zugriffen Dritter auf deren Eigentum oder auf die an sie abgetretenen Forderungen und Ansprüche - insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahme - sowie von allen an ihrem Eigentum eingetretenen Schaden unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner ist zum Ersatz allen Schadens und der Kosten, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, die SBS-Bürotechnik durch einen Verstoß gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Der Vertragspartner haftet auch für Schäden, die durch seinen Abnehmer an unserem Eigentum entstehen.

  11. Haftung
  12. Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden) gegen SBS-Bürotechnik gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistungen, Verletzung der Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzungen , unerlaubte Handlungen) - ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz.

  13. Gerichtsstand/geltendes Recht
  14. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, unabhängig ihres gewöhnlichen Aufenthaltes, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden sowie dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.

  15. Salvatorische Klausel
  16. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
II. Kaufvertrag
  1. Gefahrübergang
  2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde bzw. zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Die den Lieferschein unterschreibende Person gilt dem Verkäufer gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist, so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, das Geschäftslokal/Lager des Verkäufers.

  3. Gewährleistung
  4. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf Fehler und äußere Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Verkäufer bekannt zu geben. Abweichungen von Mustern sowie geringe Abweichungen in Farbe, Struktur. Maßen und Gewichten sowie von Modellen, die den Nutzwert des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zu Gewährleistungs- oder Ersatzansprüchen. Nach Veränderung, Be- oder Verarbeitung des Vertragsgegenstandes ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Verkäufer hat das Recht zu wählen, ob er den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Ware nachliefert. Ein Anspruch des Käufers auf Rücktritt oder Schadensersatz besteht erst dann, wenn eine zweimalige Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und der Käufer sodann eine angemessene Nachfrist setzt, innerhalb derer die vom Verkäufer gewählte Nacherfüllung nicht erfolgreich abgeschlossen ist.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe, so weit es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher handelt.